Die angeblichen Marienerscheinungen (1949) in Heroldsbach erregten großes Aufsehen. Die kirchliche Prüfungskommission untersuchte die Phänomene vor Ort und entschied negativ. Ein Dekret aus Rom (1950) bestritt den Heroldsbacher »Erscheinungen« jede übernatürliche Herkunft. Der damit verbundene Kult wurde verboten. Der Zustrom von Pilgern und Neugierigen ging nach diesen einschneidenden Maßnahmen zwar deutlich zurück, zu einem völligen Stillstand kam es jedoch nicht. Erzbischof Dr. Karl Braun von Bamberg regelte am 1.5.1998 die ungeklärte Situation. Seitdem hat das Gelände mit seinen Andachtsstätten den Status einer »Gebetsstätte«. Die Erzdiözese Bamberg betraute die Ordensgemeinschaft der Augustiner Chorherren mit der Seelsorge. Der besondere Titel, unter dem die Mutter Gottes in Heroldsbach verehrt wird, lautet seitdem: »Mutter der göttlichen Weisheit«. Seit 2009 wird in der Gebetsstätte die Eucharistische Anbetung rund um die Uhr gepflegt.
Heroldsbach - Marianische Gebetsstätte
Mutter Gottes in der Marianischen Gebetsstätte Heroldsbach